Weg frei für Kulturfonds Energie
Vor kurzem hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages dem Konzept für den Kulturfonds Energie des Bundes zugestimmt und damit die erste Rate von 375 Mio. Euro freigegeben. Darauf weist die Parlamentarische Staatssekretärin Anette Kramme hin. „Ein Programmstart soll noch im Februar umgesetzt werden, wobei der Förderzeitraum rückwirkend zum 1. Januar 2023 beginnt und mit dem Ende der Energiepreisbremsen zum 30. April 2024 ausläuft. Für diesen Zeitraum stehen insgesamt eine Milliarde Euro zur Verfügung, um Mehrbedarfe an Energiekosten von Kultureinrichtungen, Einrichtungen der kulturellen Bildung und Kulturveranstaltenden anteilig zu bezuschussen“, informiert die Bayreuther SPD-Politikerin.
Antragsberechtigt sind sowohl private als auch öffentliche Einrichtungen. Die Liste der förderfähigen Kultureinrichtungen ist umfangreich. Sie reicht von Museen, Theatern und Kinos über Konzerthäuser, Einrichtungen für Live-Aufführungen sowie Jugendkunst- und Musikschulen. Generell richtet sich das Angebot an solche Kultureinrichtungen, die kulturelle Zwecke und Aktivitäten verfolgen und diese der Öffentlichkeit zugänglich machen.
Als maximale Förderquote bezuschusst der Bund bei öffentlich finanzierten Einrichtungen den Mehrbedarf in Höhe des regulären Bundesanteils an der Finanzierung der Einrichtung, mindestens aber zu 50 %, und bei privaten Einrichtungen und soziokulturellen Zentren mit Kulturschwerpunkt zu 80 %.
Der Kulturfonds wird in Zusammenarbeit zwischen Bund und Länder umgesetzt und baut auf den Strukturen des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen auf. Die Kulturministerien der Bundesländer sind für die Abwicklung des Fonds zuständig.
„Der Kulturfonds Energie ist ein wichtiger Schritt, um die Belastungen durch hohe Energiepreise im Kulturbereich abzufedern und unser vielfältiges Kulturangebot zu erhalten“, so Anette Kramme.