Befristungen in der Wissenschaft begrenzen

Wissenschaftler:innen brauchen gute Beschäftigungs- und Karrierebedingungen, um ihre
Potenziale voll entfalten zu können. Attraktive Arbeitsbedingungen an Hochschulen und an-
deren Forschungseinrichtungen sind eine wesentliche Voraussetzung dafür, talentierte junge
Menschen für die Wissenschaft zu gewinnen und zu halten. In dieser Woche beraten wir
einen Gesetzentwurf der Bundesregierung in 1. Lesung, der darauf abzielt, die Arbeitsbedin-
gungen in der Wissenschaft zu verbessern.

Konkret ist bei der Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) vorgese-
hen, für den ersten Arbeitsvertrag während der Promotion eine Mindestlaufzeit von drei Jah-
ren einzuführen. Nach abgeschlossener Promotion sollen Erstverträge mindestens zwei
Jahre dauern. So sollen Kurzzeitverträge reduziert werden. Erstmals wird eine Anschlusszu-
sage eingeführt, um Kettenbefristungen einzudämmen und verlässlicher eine unbefristete
Beschäftigung zu bekommen. Generell sind großzügige Übergangsregelungen geplant, so-
dass Einrichtungen und Beschäftigte Planungssicherheit haben.

Zudem werden im WissZeitVG weitere Regelungen geändert. Künftig werden etwa die
Schutzrechte für Familien- und Pflegezeiten verlässlicher gelten. Studentische Hilfskräfte er-
halten eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr und können bis zu acht Jahre beschäftigt
werden. Die Sonderregeln für den Bereich Medizin werden aufgehoben und vereinheitlicht.
Auch die in der Wissenschaft bestehende Tarifsperre wird gelockert und erlaubt den Sozial-
partnern mehr Handlungsfreiheit. Im parlamentarischen Verfahren wird es nun darauf an-
kommen, Beschäftigte noch besser abzusichern und die Tarifautonomie weiter zu stärken.

Engagement der Bundeswehr im Irak wird fortgesetzt

Seit 2015 engagiert sich Deutschland im Irak. Gemeinsam mit den internationalen Partnern
hat die Bundeswehr dabei einige Erfolge erzielt. Die irakischen Sicherheitskräfte wurden ge-
stärkt und die Anschläge des Islamischen Staates (IS) sind zurückgegangen. Wir wollen an
die Fortschritte der letzten Jahre anknüpfen und den Irak dabei unterstützen, ein Wiederer-
starken des IS in der Region zu verhindern und einen Beitrag zu mehr Versöhnung im Land
leisten. Denn obwohl das selbsternannte „Kalifat“ 2019 zerschlagen wurde, stellt der IS nach
wie vor eine ernsthafte Bedrohung für den Irak und die Region dar. Begünstigt durch den
Bürgerkrieg in Syrien ist die Terrororganisation weiterhin in der Lage, entlegene Gebiete in
der Region zu kontrollieren und Anschläge auch darüber hinaus zu verüben. Der Einsatz der
Bundeswehr bleibt daher weiter gefragt – das haben sowohl die irakische Regierung als auch
die kurdische Regionalregierung immer wieder bekräftigt und militärische Unterstützung er-
beten.

Deshalb beschließt der Bundestag in dieser Woche einen Antrag der Bundesregierung, das
Bundeswehrmandat zur Bekämpfung des IS-Terrors und zur Stabilisierung des Irak fortzu-
setzen. Das Mandat umfasst ausschließlich den Irak als Einsatzgebiet und wird im Mandats-
zeitraum umfassend überprüft. Deutschland wird sich weiterhin am Aufbau der irakischen
Streitkräfte beteiligen. Zudem stellt die Bundeswehr auch in Zukunft Stabspersonal und Fä-
higkeiten zur Luftbetankung und zur bodengebundenen Luftraumüberwachung bereit. Das
Mandat umfasst weiterhin eine Obergrenze von 500 Soldat:innen und wird wegen der für den
28. September 2025 vorgesehenen Bundestagswahl ausnahmsweise um 15 Monate bis zum
31. Januar 2026 verlängert.

Gleichwertigkeitsbericht zeigt Entwicklung in Stadt und Land

Den Gleichwertigkeitsbericht 2024 der Bundesregierung beraten wir in dieser Woche zum
ersten Mal im Deutschen Bundestag. Der Bericht dokumentiert den Stand und die Entwick-
lung der Lebensbedingungen in Stadt- und Landkreisen. So zeigt er Unterschiede zwischen
beiden auf, zum Beispiel, dass in der Stadt der Bus häufiger fährt, aber auf dem Land die
Mieten niedriger sind. Bei anderen Indikatoren, wie Wahlbeteiligung und Geburtenrate sind
die Unterschiede zwischen den Regionen kleiner geworden.

Insgesamt kommt der Bericht zu dem Ergebnis, dass die Unterschiede bei den Lebensver-
hältnissen geringer werden: Bei den meisten der untersuchten wirtschaftlichen, gesellschaft-
lichen und sonstigen Indikatoren nahmen die regionalen Unterschiede in den vergangenen
Jahren ab: 27 von insgesamt 38 Gleichwertigkeitsindikatoren haben sich angenähert. Zu die-
sen zählen das kommunale Steueraufkommen, die Arbeitslosenquote, die Zahl der Strafta-
ten, die Geburtenrate und die Lebenserwartung, die Erreichbarkeit des nächsten Super-
markts und der Anteil der Waldfläche an der Gesamtfläche der 400 Kreise und kreisfreien
Städte.

Weiter auseinander entwickelt haben sich die Regionen dagegen beim Anteil von Fachkräf-
ten in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Auch bei der Wohngebäudedichte, dem
Verhältnis von Kindern zu Kitaplätzen, dem Anteil der Einpersonenhaushalte und dem Alten-
quotienten sind die Unterschiede gewachsen.

Keine statistisch relevante Veränderung gab es hingegen was die Unterschiede bei der un-
terschiedlichen Bezahlung von Männern und Frauen, die Bevölkerungsentwicklung, vorzei-
tige Sterblichkeit und die Dichte an Hausärzt:innen betrifft.

Entschädigung für versehrte Soldat:innen verbessert

Im August 2021 hat der Bundestag beschlossen, die Versorgung von im Dienst versehrten
Soldat:innen der Bundeswehr (sogenannte Beschädigtenversorgung) aus dem Soldatenver-
sorgungsgesetz (SVG) in das 2018 beschlossene Soldatenentschädigungsgesetz (SEG) zu
überführen. Da es in den vergangenen Jahren zahlreiche Änderungen im Sozialrecht gege-
ben hat, sind Änderungen im SEG und SVG notwendig, damit das neue SEG im Januar 2025
in Kraft treten kann. Der Bundestag beschließt deshalb in dieser Woche einen Gesetzentwurf
der Bundesregierung zur Änderung des SEG und SVG.

Vorgesehen ist, Entschädigungszahlungen entsprechend der jährlich stattfindenden Renten-
anpassung zu erhöhen. Waisen können pauschale Leistungen zwei Jahre länger als bisher,
also bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, ohne weiteren Nachweis erhalten. Darüber
hinaus wird die Ausgleichszahlung an Eltern vereinfacht, indem Leistungen an das Eltern-
paar – und nicht an einzelne Elternteile – überwiesen werden. Dadurch werden Verwaltungs-
verfahren vereinfacht. Des Weiteren wird der bereits bestehende Berufsschadensausgleich
um 25 Prozent erhöht.

Der Entwurf sieht überdies vor, in Dienst stehende sowie ausgeschiedene Soldat:innen auf
Zeit längerfristig zu unterstützen, um sie ins zivile Erwerbsleben zu integrieren. Zudem er-
halten sie leichteren Zugang zu Bildungsmaßnahmen. Künftig können Reservedienstzeiten
auf die Gesamtdienstzeit bei den Leistungen der Dienstzeitversorgung und Berufsförderung
für Soldat:innen auf Zeit angerechnet werden. Zudem haben auch Soldat:innen, die ihre Lauf-
bahnaufstiegsprüfung endgültig nicht bestehen und daher aus dem Dienst ausscheiden,
künftig Anspruch auf Dienstzeitversorgung und Berufsförderung. Zudem erhalten Reser-
vist:innen, die eine Versorgungsleistung erhalten, mehr finanzielle Unterstützung für ihre Kin-
der.

Berufsausbildung stärken

In einem Antrag, den wir in dieser Woche im Deutschen Bundestag beraten, fordern die Ko-
alitionsfraktionen, die duale Berufsausbildung zu stärken und zukunftsfest zu machen. Im
Antrag werden Maßnahmen der Bundesregierung zur Stärkung des dualen Ausbildungssys-
tems begrüßt und weitere Anstrengungen gefordert. Diese Forderungen richten sich auch an
die Länder.

Berufliche Ausbildung ist der beste Schutz gegen Arbeitslosigkeit und wirkt dem Fachkräfte-
mangel entgegen. Der Berufsbildungsbericht 2024 zeigt, dass die Zahl der neu geschlosse-
nen Ausbildungsverträge um drei Prozent gestiegen ist. Dies ist zwar ein positiver Trend,
allerdings ist das Niveau von vor der Corona-Pandemie noch nicht erreicht. Weniger als 20
Prozent der Betriebe bilden selbst aus. Obwohl knapp 75.000 Ausbildungsplätze unbesetzt
bleiben und Ausbildungsbetriebe händeringend Bewerber:innen suchen, ist die Zahl junger
Menschen ohne Berufsabschluss auf fast drei Millionen angestiegen. Diese Passungsprob-
leme treten auf, wenn Ausbildungsangebote von Betrieben und Berufswünsche von jungen
Menschen hinsichtlich Region, Beruf oder Qualifikation nicht zusammenpassen.

Die Koalitionsfraktionen begrüßen die Programme und Initiativen der Bundesregierung, wie
die Ausbildungsgarantie, die Allianz für Aus- und Weiterbildung und das Startchancen-Pro-
gramm, von dem rund 4.000 allgemein- und berufsbildende Schulen profitieren werden.
Die Bundesregierung und die Länder werden aufgefordert, für mehr und bessere Berufsori-
entierung an allen Schulformen zu sorgen, Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungs-
qualität zu ergreifen und Verfahren zur Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsab-
schlüsse zu vereinfachen. Sie sollen ebenfalls prüfen, ob der Zugang zum gehobenen und
höheren öffentlichen Dienst mit Berufsabschluss ermöglicht werden kann. Schulische Aus-
bildungen in Gesundheits-, Sozial- und Erziehungsberufen sollten künftig kostenfrei sein.

Deutschland als Schiedsstandort attraktiver machen.

Private Schiedsgerichte gehören zu den außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren und
ergänzen die staatlichen Gerichte. Sie können Konflikte durch einen verbindlichen Schieds-
spruch lösen und so schnell zu einer Entscheidung kommen. Um Deutschland als Standort
bedeutender nationaler und internationaler Schiedsverfahren attraktiver zu machen, refor-
mieren wir das Schiedsverfahrensrecht und passen es an die heutige Zeit an, mit weniger
Formalismus und mehr digitalen Lösungen. In Verbindung mit der Einführung der Commer-
cial Courts und der Stärkung von Videoverhandlungen wird so die staatliche Ziviljustiz mo-
derner.

Schiedsvereinbarungen sollen künftig formlos abgeschlossen werden können. Mündliche
Verhandlungen vor Schiedsgerichten können als Videoverhandlung durchgeführt werden.
Schiedssprüche sollen auch elektronisch erlassen werden, so wie bereits Entscheidungen
staatlicher Gerichte. Sofern die Parteien nicht widersprechen, können die Schiedssprüche
anonymisiert veröffentlicht werden. Das stärkt die Entscheidungstransparenz in der Handels-
schiedsgerichtsbarkeit und fördert die Fortentwicklung des Rechts.

Auch für Verfahren vor staatlichen Gerichten, die in Zusammenhang mit einem Schiedsver-
fahren stehen, sind Änderungen vorgesehen. So soll es möglich werden, die Strukturen der
Commercial Courts zu nutzen. Damit können die Verfahren in englischer Sprache weiterge-
führt werden. Staatliche Gerichtsverfahren können dann effizienter geführt werden und den
Parteien entstehen keine Kosten für umfangreiche Übersetzungen.
Wir beraten den Gesetzentwurf der Bundesregierung in 1. Lesung.

Rückgabe von NS-geraubten Kulturgut erleichtern

Wer einen Rechtsanspruch auf die Herausgabe von Kulturgut hat, das durch die Nationalso-
zialisten rechtswidrig entzogen wurde, soll diesen künftig leichter durchsetzen können. Das
sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, den wir in dieser Woche in 1. Lesung be-
raten. Hunderttausende Kulturgüter wurden im nationalsozialistischen Deutschland ihren Ei-
gentümer:innen, insbesondere Jüd:innen, unrechtmäßig entzogen. Auch das war Teil der
Entrechtungs- und Vernichtungspolitik des NS-Regimes, brachte die Betroffenen um ihren
Besitz und beraubte sie ihrer Lebensgrundlagen. Viele dieser geraubten Kulturgüter sind
weiterhin nicht im Besitz ihrer Eigentümer:innen oder deren Rechtsnachfolger:innen – oft-
mals, weil der Verbleib nicht geklärt ist oder weil Herausgabeansprüche nicht durchgesetzt
werden können.

Nun soll ein neuer Auskunftsanspruch geschaffen werden gegenüber den Personen, die sol-
che Kulturgüter in Verkehr bringen. Das soll die Prüfung erleichtern, ob den ursprünglichen
Eigentümer:innen oder ihren Rechtsnachfolger:innen weiterhin das Eigentum zusteht. Auch
verjährt der Anspruch auf Rückgabe dieser Kulturgüter künftig nur noch in den Fällen, in
denen die derzeitigen Besitzer nichts von der eigentlichen Herkunft des Kulturguts wusste
und es in gutem Glauben erworben hat.

Des Weiteren sollen künftig die Landgerichte für die Ansprüche auf Herausgabe zuständig
sein. Ein besonderer Gerichtsstand soll in Frankfurt am Main eingerichtet werden, was Kla-
gen unabhängig davon ermöglicht, wo der Beklagte ansässig ist. Auch das soll dazu beitra-
gen, dass Herausgabeansprüche besser durchgesetzt werden können.

Zugang zur Justiz sichern – Amtsgerichte stärken

Bürger:innen müssen einen einfachen, ortsnahen Zugang zu einer funktionierenden Justiz
haben. Das ist entscheidend für unseren Rechtsstaat und seine Akzeptanz. Wir stärken da-
her die Zivilgerichtsbarkeit und gestalten sie bürgernäher aus.

Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Amtsgerichte
beraten wir in dieser Woche in 1. Lesung. Wir heben den Zuständigkeitsstreitwert der Amts-
gerichte auf 8.000 Euro (bisher 5.000 Euro) an. Da der Streitwert in den meisten Fällen ent-
scheidet, welches Gericht zuständig ist, können dann wieder mehr Fälle in Zivilsachen von
den Amtsgerichten bearbeitet werden. Denn gerade für kleine Amtsgerichtsstandorte sind
die sinkende Eingangszahlen ein Problem. Nun soll die bessere Verteilung in der Fläche für
die Bürger:innen einen ortsnahen Rechtsschutz sichern und einen leichten, zeit- und kosten-
sparenden Zugang zur Justiz ermöglichen.

Ebenfalls soll die Spezialisierung der Justiz gefördert werden. Dafür verändern wir die sach-
lichen Zuständigkeitsregeln zwischen Amts- und Landgerichten. Zum Beispiel sollen Streitig-
keiten aus Heilbehandlungen, Vergabesachen sowie Veröffentlichungsstreitigkeiten streit-
wertunabhängig den Landgerichten zugewiesen werden.

EU-Verordnung über europäische Daten-Governance

Die Europäische Union will die Entwicklung eines Datenbinnenmarktes und einer Datenge-
sellschaft und -wirtschaft voranbringen. Dazu hat sie eine Initiative auf den Weg gebracht,
deren Umsetzung wir in dieser Woche mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur
Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance erstmals beraten.
Von Daten vorangetriebene Innovationen bringen sowohl Bürger:innen als auch der Wirt-
schaft, Forschung und Zivilgesellschaft enorme Vorteile. Durch den sicheren und fairen Zu-
gang zu geschützten Daten des öffentlichen Sektors können mehr Daten genutzt werden.
Eine stärkere gemeinsame Verwendung der Daten kann wiederum weitere Nutzeneffekte –
auch im Kontext von Künstlicher Intelligenz (KI) – heben.

Voraussetzung hierfür ist ein Daten-Governance-Rahmen, der nun mit der Umsetzung der
EU-Verordnung geschaffen wird. Ziel ist es, die Entwicklung eines Datenbinnenmarktes und
einer auf den Menschen ausgerichteten, vertrauenswürdigen und sicheren Datengesellschaft
und -wirtschaft voranzutreiben.

Um die Verpflichtungen aus dem Daten-Governance-Rechtsakt vollständig und bundesein-
heitlich zu erfüllen, sind gesetzliche Durchführungsbestimmungen erforderlich. So muss eine
Stelle benannt werden, die Verwaltungen und öffentliche Einrichtungen bei der Bereitstellung
von Daten unterstützt und dabei hilft, Zugang zur Weiterverwendung bei bestimmten Daten-
kategorien zu gewähren oder zu verweigern. Außerdem muss es eine zentrale Informations-
stelle geben. Beide Aufgaben soll das Statistische Bundesamt übernehmen, da es bereits
Erfahrung mit der Bereitstellung von Daten hat und für den Bereich Open Data zuständig ist.
Als nationale Aufsichtsbehörde für Datenvermittlungsdienste und für datenaltruistische Or-
ganisationen soll künftig die Bundesnetzagentur fungieren, die bereits umfassende Kompe-
tenzen aufweist. Außerdem werden mit dem Gesetz Gebühren, Fristen und Bußgeldvor-
schriften geregelt.

Wir begrüßen die vorgeschlagenen Zuständigkeiten, da hier Synergien mit bereits bestehen-
den Kompetenzen der Behörden genutzt werden können. Allerdings bleiben noch Fragen
offen, zum Beispiel die genaue Aufgabenausgestaltung, Gebühren und Fristen. Diese wer-
den wir im parlamentarischen Verfahren beraten.

Bessere Unterstützung durch das Aufstiegs-BAföG

Wer eine berufliche Fortbildung zum Meister oder zur Fachwirtin absolvieren möchte, kann
Aufstiegs-BAföG zur Finanzierung von Gebühren für Lehrgänge, Fachschulen oder Ab-
schlussprüfungen erhalten. Diese finanzielle Förderung wird unabhängig von Einkommen
oder Vermögen gezahlt. Bei Vollzeitlehrgängen kommt eine einkommens- und vermögens-
abhängige Unterstützung zum Lebensunterhalt hinzu. Der Gesetzentwurf der Bundesregie-
rung, den wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten, sieht kleinere Verbesserungen des Auf-
stiegs-BAföG vor.

Konkret sieht der Entwurf bislang vor, die Förderhöchstsumme für Lehrgangs- und Prüfungs-
gebühren von 15.000 auf 18.000 Euro und den Zuschuss für die Kosten des sogenannten
„Meisterstücks“ oder vergleichbarer Abschlussarbeiten von 2.000 auf 4.000 Euro zu erhöhen.
Die Hälfte der Förderung wird wie bisher als Zuschuss geleistet, der nicht zurückgezahlt wer-
den muss. Für die andere Hälfte können günstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederauf-
bau (KfW) in Anspruch genommen werden. Wer die Abschlussprüfung besteht oder im An-
schluss einen Betrieb gründet, bekommt künftig 60 statt 50 Prozent des noch nicht fällig ge-
wordenen Darlehens erlassen. Arbeitgeber können sich künftig an den Kosten beteiligen,
ohne dass es auf die Förderung angerechnet wird.

Wer alleinerziehend ist, erhält künftig mehr Unterstützung. Der Kinderbetreuungszuschlag
für Alleinerziehende wird von 150 auf 160 Euro je Kind erhöht.
Aufstiegs-BAföG können neben deutschen Staatsbürger:innen auch EU-Bürger:innen, Mig-
rant:innen und Geflüchtete erhalten, die hierzulande leben und eine Bleibeperspektive ha-
ben.

Die beiden wichtigen Vereinbarungen des Koalitionsvertrags zur Teilzeitförderung und der
Förderung einer zweiten Fortbildung auf derselben Fortbildungsstufe wie zum Beispiel eines
zweiten Fachwirts finden sich im aktuellen Gesetzentwurf nicht. Es zeichnen sich schwere
Verhandlungen ab.

Disziplinarverfahren in der Bundeswehr werden beschleunigt

Um künftig schneller und effektiver Dienstvergehen innerhalb der Bundeswehr ahnden zu
können, beschließt der Bundestag in dieser Woche einen Gesetzentwurf der Bundesregie-
rung zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts.

Der Entwurf sieht dabei drei Schwerpunkte vor: Erstens werden Disziplinarverfahren be-
schleunigt. Um künftig schon das Vorermittlungsverfahren schnellstmöglich abzuschließen,
muss das gerichtliche Disziplinarverfahren grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach
der Mitteilung über die Aufnahme von Vorermittlungen eingeleitet werden. Zudem wird der
Anwendungsbereich von Urteilen, die von Truppengerichten verhängt werden – sogenannte
Disziplinargerichtsbescheide – auf alle Disziplinarmaßnahmen erweitert. Diese Bescheide
ermöglichen, Verfahren ohne Hauptverhandlung zügiger zu beenden. Bisher konnten nur
Beförderungsverbote und eine Kürzung der Dienstbezüge oder des Ruhegehalts mittels Dis-
ziplinargerichtsbescheid verhängt werden.

Des Weiteren können Wehrdisziplinaranwaltschaften künftig einen Disziplinargerichtsbe-
scheid mit einem vorformulierten Entwurf beantragen. Die bisher dafür erforderliche umfang-
reiche Anschuldigungsschrift entfällt. Zudem werden die Fristen für Berufungsverfahren ver-
kürzt.

Zweitens wird die Rolle der sog. Disziplinarvorgesetzten gestärkt – das sind Personen, die
die Befugnis haben, gegenüber unterstellten Soldat:innen Disziplinarmaßnahmen zu verhän-
gen. Künftig werden verhängte einfache Disziplinarmaßnahmen ähnlich wie Verweise vor der
gesamten Truppe bekannt gemacht. Das fördert die erzieherische Wirkung der Disziplinar-
vorgesetzten.

Drittens wird die bisher vor Einleitung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens vorgesehene
Anhörung einer Vertrauensperson in die Hauptverhandlung verschoben. Dadurch werden
Disziplinarverfahren weiter beschleunigt und die Position der Vertrauensperson gestärkt, da
diese künftig unmittelbar vor der Entscheidung durch das Truppendienstgericht selbst ange-
hört wird.