MdB Anette Kramme begrüßt das neue Antragsverfahren: „Amateurmusikensembles sind bei ihrer Antragstellung ab sofort so flexibel, dass sie einen individuellen Bewilligungszeitraum für die Förderung mit IMPULS wählen können. Die Förderung soll den Musizierenden – nach pandemiebedingten Monaten des Stillstands – Impulse und Motivationshilfen zur nachhaltigen Stärkung und für den zeitnahen Neustart ermöglichen.“

Das Förderprogramm richtet sich ausdrücklich an aktive Amateurmusikensembles aus Kommunen mit höchstens 20.000 Einwohner*innen. Mit IMPULS werden kooperative Projekte gefördert, die unterschiedliche Akteure vor Ort zusammenbringen und so Vernetzung und Wissenstransfer ermöglichen.

Zu beachten ist lediglich eine 2-Monats-Frist. Das heißt, zwischen dem Datum der Antragstellung und dem Start-Datum des Bewilligungszeitraums müssen mindestens zwei Monate liegen. In dieser Zeit werden die Anträge auf formale Richtigkeit geprüft und an eine unabhängige Jury weitergeleitet. Diese wird die Anträge bewerten und gegebenenfalls zur Förderung empfehlen.

Der Bewilligungszeitraum darf höchstens bis zum 31.12.2022 laufen. Das bedeutet, das Projekt muss bis Ende 2022 abgeschlossen sein.

Gefördert werden auch in Zukunft innovative Projekte zum kreativen Neustart sowie Maßnahmen zur Mitgliedergewinnung und Strukturstärkung. Unter www.bundesmusikverband.de/impuls stehen weitere Informationen und Unterlagen zur Vorbereitung eines Antrags bereit.