„Die haupt- und ehrenamtlichen Feuerwehrmänner- und Frauen machen jeden Tag eine tolle Arbeit. Das verdient Respekt und Anerkennung, wir müssen sie aber auch bestmöglich ausstatten“, so Anette Kramme.

Mit der Ergänzung des Katastrophenschutzes der Länder durch Fahrzeuge, Ausstattung und Gerät in den Aufgabenbereichen Brandschutz, ABC-Schutz, Sanitätswesen und Betreuung erfüllt der Bund seine gesetzliche Aufgabe nach § 13 Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG). Der Bund ergänzt danach die vom Land und den kommunalen Ebenen bereitgestellten Fahrzeuge um solche, die im Verteidigungsfall zusätzlich notwendig sind.