Potenziale von Geothermie ausschöpfen

Um die Potenziale der Geothermie – also die Nutzung der in der Erdkruste gespeicherten
Wärmeenergie – in Deutschland voll auszuschöpfen, will die Bundesregierung Genehmigungsverfahren
für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und -speichern beschleunigen.
Dazu bringt sie in dieser Woche einen Gesetzentwurf in den Bundestag ein.
Laut Entwurf stehen Anlagen zur Gewinnung von Geothermie, Wärmepumpen sowie Wärmespeicher
künftig im überragenden öffentlichen Interesse, was ihre Stellung bei Abwägungsentscheidungen
gegenüber anderen Belangen stärkt.

Bergbau-Unternehmen müssen im Rahmen der Betriebsplanpflicht alle zwei Jahre sogenannte
Betriebspläne – eine Art Plan zum regelkonformen Bergbau – vorlegen und von den
Behörden genehmigen lassen. Da sich solche Genehmigungen in der Vergangenheit teilweise
zu lange hingezogen haben, werden im Bergrecht Höchstfristen geschaffen. Künftig
muss eine Behördengenehmigung bei Tiefengeothermie-Projekten, also Bohrungen von bis
zu fünf Kilometern Tiefe, innerhalb eines Jahres, bei kleineren Projekten wie Wärmepumpen,
die Geothermie nutzen, innerhalb von drei Monaten vorliegen. Zudem werden Ausnahmen
von der Betriebsplanpflicht ausgeweitet. Bisher galten sie nur für kleinere Projekte. Betriebspläne können künftig auch länger als für zwei Jahre aufgestellt werden. Um die Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, wird die Einreichung sowie die Prüfung auf Vollständigkeit von Unterlagen weiter digitalisiert. Auch Privathaushalte profitieren
von der Reform. Bei kleinen Grundwasserwärmepumpen oder Erdwärmekollektoren werden
sie von der Pflicht zur Einholung einer wasserrechtlichen Erlaubnis befreit.
Der Entwurf adressiert überdies die Dauer von gerichtlichen Verfahren. Künftig sollen sämtliche
Streitigkeiten erstinstanzlich gelöst werden, also in einem einzigen Verfahren vor dem
Oberverwaltungsgericht. Ziel dieser Maßnahmen ist, Bürokratie abzubauen und Rechtssicherheit
für Anlagenbetreiber und Behörden zu schaffen.

Akut- und Notfälle effizienter versorgen

In medizinischen Notfällen ist schnelle Hilfe entscheidend. Grundsätzlich verfügt Deutschland
über eine funktionierende Akut- und Notfallversorgung sowie über ein gut aufgestelltes
Rettungswesen. Dennoch könnten die einzelnen Stellen besser vernetzt und die Patientensteuerung
effizienter sein. Das ist das Ziel des Gesetzentwurfs zur Reform der Notfallversorgung,
den wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten.

In Krankenhäusern sind Notaufnahmen oft überlastet, weil sie auch Hilfesuchende mit akuten
Beschwerden versorgen, die kein Notfall sind. In vielen Fällen wäre diesen Personen durch
ein Arztgespräch, die Einnahme von Medikamenten oder die Vermittlung eines Praxistermins
geholfen. Der Entwurf sieht vor, künftig sogenannte „Integrierte Notfallzentren“ (INZ) an Kliniken
einzurichten, die über solche Fälle entscheiden und Hilfe anbieten. Hilfesuchende sollen
dort außerhalb der Sprechzeiten von Arztpraxen – also etwa abends, am Wochenende
oder an Feiertagen – eine medizinische Erstversorgung, Medikamente oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Für Kinder und Jugendliche wird es spezielle Zentren an ausgewählten Orten geben. Dadurch werden die Notaufnahmen deutlich entlastet, was mehr
Zeit und Kapazitäten für lebensbedrohliche Notfälle bedeutet.

Bevor ein Integriertes Notfallzentrum aufgesucht wird, sollen sich Patient:innen telefonisch
vom bereits bestehenden Patientenservice unter der Rufnummer 116117 beraten lassen.
Diese Nummer gilt bundesweit, ist rund um die Uhr erreichbar und bietet Beratung per Telefon
oder Video bei Beschwerden, die keinen Notfall darstellen (hierfür ist der Notruf unter 112
vorgesehen). Über den Patientenservice werden auch Hausarzt- und bestimmte Facharzttermine
vermittelt.

Der Gesetzentwurf sieht vor, Patientenservice und Notruf digital zu vernetzen, um Akut- und
Notfälle besser zu koordinieren und wechselseitig übermitteln zu können. Zudem sollen Beratung
und Terminvermittlung beim Patientenservice künftig getrennt werden, damit mehr
Kapazitäten für ärztliche Beratung zur Verfügung stehen.

Bundesverfassungsgericht schützen Das Bundesverfassungsgericht ist für unseren Rechtsstaat als Garant der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unverzichtbar geworden. Mit einem fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf wollen wir die Handlungsfähigkeit des höchsten Gerichts im Grundgesetz absichern und es damit gegen Angriffe antidemokratischer und illiberaler Kräfte, wie sie in Polen oder Ungarn schon erfolgt sind, absichern. Wir beraten ihn in dieser Woche in 1. Lesung.

Wir wollen die grundlegenden Strukturen des Bundesverfassungsgerichts, die bislang nur
einfachgesetzlich geregelt sind, in das Grundgesetz aufnehmen, damit diese nur mit Zweidrittelmehrheit abgeändert werden können. Dabei handelt es sich um den Status des Gerichts,
die Amtszeit der Richter:innen (12 Jahre) und ihre Altersgrenze (68 Jahre), den Aufbau
mit zwei Senaten mit je acht Richter:innen, Ausschluss der Wiederwahl nach 12 Amtsjahren,
die Fortführung der Amtsgeschäfte bis zur Wahl der Nachfolge, die Bindungswirkung der
Entscheidungen des Gerichts und die Geschäftsordnungsautonomie.

Darüber hinaus schaffen wir im Grundgesetz eine Öffnungsklausel für den Fall, dass bei der
Wahl in einem Wahlgremium (Bundestag bzw. Bundesrat) keine Mehrheit für eine:n Kandidat:
in zustande kommt. Wir regeln in einem Gesetz, dass das Wahlrecht im Falle einer Blockade
in einem Wahlorgan nach einer bestimmten Frist vom anderen Wahlorgan ausgeübt
werden kann.

Deutschlandtempo für den Wohnungsbau

Gerade in Großstädten gibt es nach wie vor zu wenig Wohnungen, auch die Bautätigkeit ist
weiterhin gedämpft. Das wollen wir ändern und reformieren deshalb das Baugesetzbuch
(BauGB), damit schneller und mehr geplant und gebaut werden kann. Planen, Genehmigen
und Bauen werden bürokratieärmer, digitaler und moderner. Wir beraten den Gesetzentwurf
der Bundesregierung in dieser Woche in 1. Lesung.

Städte und Gemeinden können dann – wo nötig und möglich – von Bebauungsplänen abweichen,
nachverdichten, Gebäude aufstocken oder Flächen für die Schaffung von bezahlbarem
Wohnraum ausweisen. Dafür führen wir eine bauplanungsrechtliche Generalklausel
ein. Prozesse werden schneller, da die Gemeinden Pläne im Regelfall innerhalb von zwölf
Monaten nach Ende der Beteiligungsverfahren veröffentlichen sollen. Auch der Umweltbericht
soll künftig kürzer ausfallen und veraltete Bebauungspläne schneller aktualisiert werden.
Auch das Bauleitplanverfahren wird weiter digitalisiert. All das spart Zeit und Kosten. Von der
Novelle profitieren sowohl kommunale Planungs- und Genehmigungsbehörden, bauwillige
Private und Investoren und Bürger:innen.

Zudem sorgen wir dafür, dass beim modernen Bauen die Anpassung an die Folgen des Klimawandels
noch stärker mitgedacht wird. Damit stärken wir die Resilienz unserer Städte und
Gemeinden. Die Reform unterstützt Kommunen bei der Anpassung an die Auswirkungen des
Klimawandels, um besser auf steigende Hitzebelastung sowie Hochwasser- und Starkregenereignisse
reagieren zu können. Kommunen können dann zum Beispiel die Anlage eines
Gründachs bei der Erteilung des Baurechts anordnen.

Ostbeauftragter der Bundesregierung legt Bericht vor

Unter dem Titel „Ost und West. Frei, vereint und unvollkommen.“ greift der diesjährige Bericht
des Ostbeauftragten der Bundesregierung aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen
in Ostdeutschland auf und geht auch darauf ein, wie Ost- und Westdeutsche 34 Jahre nach
der Wiedereinigung auf die Deutsche Einheit blicken.

Im ersten Teil des Berichts kommen 20 Gastautor:innen zu Wort und werfen einen individuellen
Blick auf Ost- und Westdeutschland.

Der zweite Teil des Berichts beleuchtet die Vorhaben der Bundesregierung mit Blick auf die
Herausforderungen in Ostdeutschland. Dabei geht es insbesondere um die Rolle des neu
geschaffenen „Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation“ in
Halle, die Ansiedlung zahlreicher Großkonzerne im Osten sowie die Situation in den ehemaligen
Kohlenregionen in der Lausitz.

Auch die Unterrepräsentation von Ostdeutschen in Führungspositionen ist ein Thema und
wird im dritten Teil des Berichts, im sogenannten „Elitensurvey 2023“ aufgegriffen. Dabei
geht es um die Frage, ob und wie die Eliten in ganz Deutschland diese Unterrepräsentation
wahrnehmen und bewerten. Im Ergebnis stimmt eine große Mehrheit der ost- und westdeutschen
Eliten zu, dass Stimmen Ostdeutscher mehr gehört werden und in öffentlichen Diskussionen
eine größere Rolle spielen sollten. Maßnahmen wie eine Quote für Ostdeutsche
werden allerdings abgelehnt – auch und gerade von Ostdeutschen.

Im abschließenden vierten Teil des Berichts wurden im Rahmen des sogenannten „Deutschland-
Monitors 2024“ ost- und westdeutsche Personen zu zentralen Vorstellungen, Werten
und Einstellungen mit Blick auf die Gesellschaft befragt. Eine große Mehrheit der Bevölkerung
befürwortet demokratische Grundrechte und freiheitliche Grundwerte. Bei Themen wie
der Transformation, Europa oder Migration sind Ostdeutsche jedoch deutlich skeptischer eingestellt.
Auch sehen Ostdeutsche deutlich mehr Defizite bei der Presse- und Meinungsfreiheit
in Deutschland.

Bundesrat fordert mehr Geld für Familien in Not durch Frühe Hilfen
In schwierigen Lebenslagen können Schwangere und Eltern mit Kleinkindern Unterstützung
durch sogenannte Frühe Hilfen erhalten. Darunter versteht man ein bundesweites Netzwerk,
in dem Fachkräfte aus verschiedenen Berufen und Einrichtungen zusammenarbeiten. Alle
Angebote sind kostenfrei, freiwillig und ohne Antrag zu erhalten. Ziel ist, jedem Kind eine
gesunde Entwicklung und gewaltfreies Aufwachsen zu ermöglichen.

Die Netzwerkstrukturen der Frühen Hilfen werden über einen Fonds mit bisher 51 Millionen
Euro jährlich finanziert. In einem Gesetzentwurf des Bundesrates, den wir in dieser Woche
in 1. Lesung beraten, wird eine Erhöhung der Mittel gefordert. Der Bundesrat fordert, die
Mittel rückwirkend ab 2023 bis 2025 auf 96 Millionen Euro pro Jahr anzuheben. Ab 2026 soll
der Betrag dynamisiert werden, also entsprechend dem Anteil der unter Dreijährigen, der
Tarifabschlüsse und der Inflation alle drei Jahre angepasst werden.
Der Gesetzentwurf wurde 2019 durch Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern in den Bundesrat
eingebracht und von 13 weiteren Ländern unterstützt. 2021 und 2022 wurden die Frühen
Hilfen im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ mit zusätzlichen Mitteln
in Höhe von 50 Millionen Euro aufgestockt.

Wir schützen die, die uns schützen

Wer als Rettungskraft, Polizist:in oder ehrenamtlich in einer Partei oder einem Verein für
unsere Gesellschaft arbeitet und eintritt, verdient nicht nur unseren Respekt, sondern auch
unseren Schutz. Politisch motivierte Straftaten wie Hass, Hetze und Gewalt gegen Amts- und
Mandatsträger:innen nehmen leider deutlich zu, genauso wie Angriffe auf Wahlkämpfende
oder auf Einsatzkräfte – immer öfter werden Menschen wegen ihres Einsatzes für die Gesellschaft
angegriffen. Neben den psychischen und physischen Folgen für die Opfer erschüttern
diese Angriffe den gesellschaftlichen Zusammenhalt und führen dazu, dass Menschen
sich zunehmend nicht mehr engagieren wollen.

Deshalb wollen wir das Strafgesetzbuch so anpassen, dass Angriffe auf Polizist:innen und
Vollstreckungsbeamte, auf Hilfeleistende bei der Feuerwehr, dem Katastrophenschutz oder
den Rettungsdiensten schärfer bestraft werden. Zudem sollen diejenigen geschützt werden,
die sich in der Kinder- und Jugendarbeit oder in der Flüchtlingshilfe, in der Vereinsarbeit oder
parteipolitisch engagieren oder als Journalist:innen oder Ärzt:innen arbeiten. Und auch für
kommunale Amts- und Mandatsträger:innen und Berufspolitiker:innen soll die Anpassung
gelten. Klargestellt wird, dass die Strafe schärfer ausfällt, wenn die Tat eine dem Gemeinwohl
dienende Tätigkeit beeinträchtigt. Damit stärken wir denjenigen den Rücken, die für die Gesellschaft tätig sind, und sensibilisieren darüber hinaus die Strafverfolgungsbehörden und
Gerichte. Außerdem soll ein hinterlistiger Überfall als besonders schwerer Fall des Widerstands
gegen Vollstreckungsbeamt:innen gelten, der mit einer Freiheitsstrafe von mindestens
sechs Monaten bestraft wird.

Auch werden wir – wie bereits jetzt schon Mitglieder von Verfassungsorganen – künftig auch
Amts -und Mandatsträger:innen auf europäischer und kommunaler Ebene besser vor Nötigung
schützen.

Einfacherer Zugang – Zivilprozesse digitalisieren

Die sinkenden Eingangszahlen bei den Zivilgerichten zeigen: Bürger:innen nehmen für kleinere
Forderungen kaum noch den beschwerlichen, direkten Weg zu den Gerichten auf sich.
Anbieter wie „flightright“ oder „wenigermiete“ sind in diese Lücke gestoßen. Diese Anbieter
nehmen Fälle jedoch nur bei guten Erfolgsaussichten an und vereinbaren größere Erfolgshonorare.
Das kann nicht der Anspruch einer Justiz sein, die den Zugang zum Recht für Alle
als Leitbild hat.

Dank eines neuen digitalen Online-Verfahrens können sich Bürger:innen mit nur wenigen
Klicks an die Gerichte wenden und ihre Ansprüche bei niedrigen Streitwerten (bis derzeit
5.000 Euro) in einem einfachen, nutzerfreundlichen, barrierefreien und fachkundig unterstützten
Gerichtsverfahren geltend machen. Damit es sich auch wirtschaftlich lohnt, liegen
die Gerichtsgebühren unter denen von herkömmlichen Zivilverfahren. Das neue zivilgerichtliche
Online-Verfahren soll als Reallabor an einigen Gerichten getestet werden. Dies sieht
ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, den wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten.
Das Reallabor wollen wir nutzen, um die Arbeit an den Gerichten effizienter und moderner
zu machen. Der Prozessstoff wird strukturiert erfasst und die Verfahrensabläufe weitgehend
digitalisiert. Dies alles geschieht auf einer bundesweiten Kommunikationsplattform. Damit
sollen Gerichte und Verfahrensbeteiligte einfach und zeitgemäß miteinander kommunizieren.
Das Online-Verfahren soll zehn Jahre erprobt werden; nach vier und noch einmal nach acht
Jahren wird es evaluiert.

Verstöße in der Seefischerei vollumfänglich dokumentieren

Fischfang ohne Lizenz, überschrittene Fangquoten oder falsche Angaben über gefangene
Fischmengen gelten als schwere Verstöße gegen die Regeln der Gemeinsamen Fischereipolitik
der EU. Laut EU-Recht ist Deutschland dazu verpflichtet, solche schweren Verstöße
mittels eines Punkte- bzw. Sanktionssystems in einer nationalen Verstoßdatei zu ahnden –
ähnlich wie bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Die nationalen Aufsichtsbehörden
können bei Ermittlungen auf diese Daten zugreifen und Strafen verhängen.
Es kommt allerdings vor, dass schwere Verstöße in Deutschland zwar aufgedeckt, aber nicht
als „schwerer Verstoß“ eingestuft werden, somit nicht mit Punkten belegt und folglich nicht
dokumentiert werden. Das EU-Recht verlangt jedoch, dass in der Verstoßdatei ein schwerer
Verstoß anzugeben ist, auch wenn er nicht zu einer Punktefestsetzung geführt hat. Diese
unionsrechtliche Vorgabe soll mit der vorgeschlagenen Änderung des Seefischereigesetzes
nachvollzogen werden. Künftig ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
dazu verpflichtet, alle schweren Verstöße in die nationale Verstoßdatei einzutragen. Damit
wird das von der EU-Kommission festgestellten Defizite bei der Sanktionierung illegaler Fischerei
in Deutschland behoben.

Der Entwurf zielt zudem darauf ab, die Datenerfassung über die Nutzung von Pflanzenschutzmitteln
in land- und forstwirtschaftlichen sowie gärtnerischen Betrieben zu modernisieren.
Bisher konnten entsprechende Angaben elektronisch oder schriftlich erfolgen. Im vergangenen
Jahr hat die EU-Kommission jedoch beschlossen, solche Angaben ausschließlich
elektronisch zu erfassen. Künftig kann das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
per Verordnung das elektronische Format festlegen.

Zinsausgaben periodengerecht veranschlagen. KiTa-Qualität weiter verbessern

Der Bund deckt seinen Finanzbedarf größtenteils durch Steuereinnahmen und Einnahmen
aus Kreditaufnahmen. Die Aufnahme von Krediten erfolgt typischerweise über den Verkauf
von Wertpapieren. Künftig soll der Bund Zinsausgaben, die bei Kauf oder Verkauf von Bundeswertpapieren anfallen, gleichmäßig über die gesamte Laufzeit der jeweiligen Papiere verteilen.

Diese periodengerechte Veranschlagung und Buchung verstetigt die Zinsausgaben
und erleichtert die Haushaltsaufstellung sowie Haushaltsführung des Bundes, da Zinsausgaben
so ökonomisch sachgerecht im Haushalt abgebildet werden. Wir beraten den entsprechenden
Gesetzentwurf der Bundesregierung in dieser Woche in 2./3. Lesung.

Der Entwurf sieht zudem vor, dass der Bund die Länder auch künftig bei der Weiterentwicklung
der Qualität in der Kindertagesbetreuung finanziell unterstützt und dafür in den Jahren
2025 und 2026 insgesamt vier Milliarden Euro zur Verfügung stellt. Die Qualität der Kindertagesbetreuung soll gezielt verbessert werden, um bestehende Unterschiede zwischen den
Ländern weiter anzugleichen, die Verlässlichkeit der Kinderbetreuung wieder zu erhöhen und
den Weg für ein bundeseinheitliches Qualitätsentwicklungsgesetz zu ebnen. Konkret ist eine
stärkere Fokussierung auf Handlungsfelder geplant, die für die Qualität entscheidend sind,
wie etwa die Verbesserung des Betreuungsschlüssels. Andere Maßnahmen, etwa zur Entlastung
von Eltern bei den Kita-Beiträgen, sollen nach Auslaufen einer Übergangsfrist von
einem Jahr nicht weiterverfolgt werden. Den Ländern steht es jedoch frei, diesbezügliche
Maßnahmen eigenständig fortzuführen.

Im parlamentarischen Verfahren haben wir uns auf klare Vorgaben zur Förderung der sprachlichen
Bildung verständigt. Zukünftig sind die Länder nicht nur aufgefordert, Maßnahmen zur
Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte zu ergreifen, sondern müssen auch mindestens
eine Initiative im Bereich der sprachlichen Bildung umsetzen.

Netzausbau beschleunigen – Gigabitstrategie umsetzen

Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, den wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten,
ist es, den Ausbau von Telekommunikationsnetzen durch verbesserte Rahmenbedingungen
zu beschleunigen. Mit dem Entwurf werden zentrale Maßnahmen der Gigabitstrategie der
Bundesregierung von 2022 umgesetzt, die vorsieht, dass Glasfaseranschlüsse bis ins Haus
und der neueste Mobilfunkstandard flächendeckend bis 2030 verfügbar sind.

Eine zentrale Regelung des Gesetzentwurfs sieht vor, dass die Verlegung und Änderung von
Telekommunikationsnetzen künftig so definiert werden kann, dass sie im überragenden öffentlichen
Interesse liegt. Dies soll im Rahmen von Genehmigungsverfahren dem Netzausbau
bei der Abwägung zwischen verschiedenen Rechtsgütern eine höhere Gewichtung geben
und Ausbauprojekte beschleunigen. Gleichzeitig sollen die Belange des Naturschutzes
ausreichend gewahrt bleiben. Die Bundesregierung hatte hierzu einen Kompromiss erarbeitet,
den wir im parlamentarischen Verfahren prüfen werden.

Ein sogenanntes Gigabit-Grundbuch wird als einheitliches Informationsportal geschaffen und
soll alle erforderlichen Daten für den Netzausbau gebündelt zur Verfügung stellen. Zudem
sollen Genehmigungsverfahren durch kürzere Fristen beschleunigt werden. Durch die Konkretisierung
von „geringfügigen baulichen Maßnahmen“ (unter 100 Meter Grabenlänge und
bis zu 80 Quadratmeter Fläche) sollen weitere Beschleunigungspotenziale aktiviert werden.
Öffentliche Gebäude können künftig genutzt werden, um Mobilfunksendeanlagen zu errichten.
Eisenbahnunternehmen können zudem von der Bundesnetzagentur zur Mitwirkung in
Gleisnähe verpflichtet werden, um unterbrechungsfreie Mobilfunkversorgung zu ermöglichen.
Hinsichtlich des Kundenschutzes sieht der Gesetzentwurf eine Verbesserung vor, indem Verbraucher:
innen künftig bei der Feststellung einer Minderleistung pauschal mindestes 10 Prozent
des Entgeltes mindern können.

Nach Auswertung der öffentlichen Anhörung werden wir die Regelungsvorschläge im parlamentarischen
Verfahren sorgfältig überprüfen.

Bundesbeauftragte gegen sexuellen Kindesmissbrauch stärken

Laut Polizeilicher Kriminalstatistik gab es 2023 hierzulande 16.375 Fälle sexuellen Missbrauchs
von Kindern, ein deutlicher Anstieg gegenüber 2022 (15.520 Fälle). Studien gehen
davon aus, dass das Dunkelfeld der nicht erfassten Fälle um ein Vielfaches größer ist. Vor
diesem Hintergrund will die Bundesregierung die Unabhängige Beauftragte für Fragen des
sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) stärken – seit April 2022 übt Kerstin Claus diese
Funktion aus. Insbesondere sollen Strukturen verbessert, eine Berichtspflicht eingeführt, individuelle Aufarbeitung unterstützt und Prävention gestärkt werden.

Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf sieht vor, die Strukturen der UBSKM gesetzlich
zu verankern, also den dazugehörigen Arbeitsstab, den dort angesiedelten Betroffenenrat
und die Unabhängige Aufarbeitungskommission. Eine regelmäßige Berichtspflicht an
den Deutschen Bundestag wird eingeführt: Ein wiederkehrender Lagebericht zum Ausmaß
sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche (on- und offline) soll Bedarfe für mehr Prävention,
Intervention, Hilfen sowie Lücken in Forschung und Aufarbeitung identifizieren.
Um Betroffene besser zu unterstützen, soll das Telefon- und Onlineberatungsangebot finanziell
abgesichert werden. Zudem soll die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt an Kindern und
Jugendlichen in gesellschaftlichen Gruppen, wie Sportvereinen, Kirchen und der Jugendarbeit
begleitet und aktiv gefördert werden. Betroffene sollen laut Entwurf künftig Zugang zu
und Einsicht in Akten erhalten.

Außerdem erhält die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), die ab 2025 im
neuen Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) aufgeht, einen
gesetzlichen Auftrag zur allgemeinen Aufklärung, Sensibilisierung und Qualifizierung in Bezug
auf Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Schutzkonzepte sollen ausgeweitet werden
sowie Qualitätsentwicklung und -sicherung zum Gewaltschutz künftig für alle Aufgabenbereiche
der Kinder- und Jugendhilfe gelten.