Erleichterungen für Vereine
In der vergangenen Woche hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Einführung digitaler Mitgliederversammlungen in Vereinen verabschiedet. Damit können Vereine künftig auch ohne Satzungsänderung ihre Mitgliederversammlung im virtuellen Raum abhalten. „Damit gehen wir einen großen Schritt Richtung Digitalisierung im Vereinswesen und sorgen für größere Flexibilität“, begrüßt die Parlamentarische Staatssekretärin Anette Kramme das Gesetz.
Während der Kontaktbeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie waren Mitgliederversammlungen in Präsenz nur unter großen Schwierigkeiten plan- und durchführbar. Daher erleichterte der Gesetzgeber die Vereinsarbeit durch größere Flexibilität bei der Einberufung digitaler Mitgliederversammlungen. Diese Regelung war jedoch befristet und lief im letzten Jahr aus. „Viele Vereine haben mich auf eine Folgeregelung angesprochen. Es ist gut, dass diese jetzt da ist“, freut sich Kramme.
„Ohne Satzungsänderungen kann das einberufende Gremium nun die Versammlung in hybrider Form organisieren. Zusätzlich kann auch beschlossen werden, rein virtuelle Sitzungen abzuhalten, wenn die Mitgliederversammlung dies mit Mehrheit beschließt. Eine Satzungsänderung ist auch hier nicht erforderlich. Damit geben wir Vereinen die größtmögliche Freiheit, sich selbst zu organisieren und betonen gleichzeitig die Bedeutung der Mitgliederversammlung. Die Vereine und ihre Mitglieder können am besten entscheiden, welche Form für sie die Praktikabelste ist“, erklärt die SPD-Politikerin.