KfW-Zuschuss zum Einbruchschutz wieder verfügbar
Private Eigentümer und Mieter von Immobilien können ab sofort wieder bis zu 1.600 Euro Zuschuss für Maßnahmen zum Einbruchschutz bei der KfW erhalten. Darauf weist die Parlamentarische Staatssekretärin Anette Kramme hin. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat nun Fördermittel für das Jahr 2022 bereitgestellt, nachdem das Programm am 3. Januar das Programm vorübergehend gestoppt wurde.
Gefördert werden z.B. der Einbau von einbruchhemmenden Haus- und Wohnungstüren sowie Garagentoren, Nachrüstsysteme für Fenster und Türen, einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Lichtschachtabdeckungen oder Einbruch- und Überfallmeldeanlagen.
Wichtig ist, dass Interessenten den Antrag im KfW-Zuschussportal vor Beginn der Arbeiten stellen. Die Arbeiten müssen außerdem von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen.
Weitere Infos gibt es unter www.kfw.de.