Gefördert werden z.B. der Einbau von einbruchhemmenden Haus- und Wohnungstüren sowie Garagentoren, Nachrüstsysteme für Fenster und Türen, einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Lichtschachtabdeckungen oder Einbruch- und Überfallmeldeanlagen.

Wichtig ist, dass Interessenten den Antrag im KfW-Zuschussportal vor Beginn der Arbeiten stellen. Die Arbeiten müssen außerdem von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen.

Weitere Infos gibt es unter www.kfw.de.