Bund fördert Amateurmusik im ländlichen Raum
Mit dem neuen Förderprogramm IMPULS stellt die Bundesregierung 10 Millionen Euro für die Amateurmusik in ländlichen Räumen bereit. Darauf weist die Parlamentarische Staatssekretärin Anette Kramme hin, die das Programm begrüßt: "Die Förderung soll den Laien-Ensembles - nach pandemiebedingten Monaten des Stillstands - neue Impulse geben und als Motivationshilfe zu einem kraftvollen Neustart beitragen. "
Mit dem neuen Förderprogramm IMPULS stellt die Bundesregierung 10 Millionen Euro für die Amateurmusik in ländlichen Räumen bereit. Darauf weist die Parlamentarische Staatssekretärin Anette Kramme hin, die das Programm begrüßt: „Die Förderung soll den Laien-Ensembles – nach pandemiebedingten Monaten des Stillstands – neue Impulse geben und als Motivationshilfe zu einem kraftvollen Neustart beitragen.“
Das Förderprogramm richtet sich ausdrücklich an aktive Amateurmusikensembles aus Kommunen mit höchstens 20.000 Einwohner*innen. Mit IMPULS werden kooperative Projekte gefördert, die unterschiedliche Akteure vor Ort zusammenbringen und so Vernetzung und Wissenstransfer ermöglichen.
Neben der möglichst schnellen Befähigung zur Wiederaufnahme der Proben- und Konzerttätigkeit verfolgt das Programm auch das Ziel, die Ensembles strukturell zu stärken und zu unterstützen. Dazu gehören z.B. neue, kreative Proben- und Konzertformate, mediale Sichtbarkeit, Maßnahmen zur (Wieder-) Gewinnung von Mitgliedern oder Förderung von Digitalität.
„Amateurmusik-Ensembles tragen gerade abseits von großen Metropolen zu einem lebendigen Kulturangebot vor Ort bei und erhalten dadurch die musikalische Vielfalt und Tradition im ländlichen Raum. So wird zugleich die kulturelle Infrastruktur im ländlichen Räumen gestärkt und ein Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Deutschland geleistet“, betont Anette Kramme.
Anträge können von 1. bis 31. Mai 2021 eingereicht werden. Die Ensembles können sich um Fördersummen von 2.500 bis 15.000 Euro bewerben; einen Eigenanteil von 10% der Antragssumme müssen sie allerdings selbst tragen, z. B. durch ehrenamtliche Arbeit. Die geförderten Projekte werden in der zweiten Jahreshälfte 2021 realisiert.
Weitere Informationen zum Förderprogramm IMPULS sind unterwww.bundesmusikverband.de/impuls zu finden. Informationen zum Programm NEUSTART KULTUR sind verfügbar unterwww.kulturstaatsministerin.de.