Wie den Brauereigaststätten zu helfen ist - MdBs Kramme und Schwarz sprechen mit betroffenen Betrieben
November- und Dezemberhilfen, Überbrückungshilfen III und Fassbierklausel – dennoch klagen etliche Betreiber von Brauereigaststätten medial über mangelnde Unterstützung von Seiten der Politik. Die beiden SPD-Abgeordneten, die Parlamentarische Staatssekretärin Anette Kramme und Andreas Schwarz, stellv. Haushaltspolitischer Sprecher, haben deshalb Inhaber von Brauereien und Brauereigaststätten in Oberfranken zu einer virtuellen Sprechstunde eingeladen, um mit ihnen über ihre aktuelle Situation zu sprechen.
Nach wie vor werden Brauereigaststätten als Mischbetriebe eingestuft, wonach sie maximal 20 % ihres Umsatzes mit der Brauerei erzielen dürfen, um unterstützungsberechtigt zu sein.
„Wir haben von Seiten des Bundes in mehreren Stufen versucht, die Voraussetzungen zu verbessern“, erläutert Andreas Schwarz. „Um den Zugang zu Coronahilfen zu erleichtern, wird als Brauereiumsatz nur noch der Flaschenbierverkauf gezählt, der in den Lebensmitteleinzelhandel geht! Der Verkauf beispielsweise von Flaschenbier ab Brauerei oder Privatverkauf per Lieferung an Haushalte wird nicht dazu gezählt.“
„Im persönlichen Gespräch hat sich in den vergangenen Wochen häufig gezeigt, dass die meisten Betriebe damit in den November- und Dezemberhilfen berücksichtigt werden. Wir bitten die betroffenen Betriebe, hier noch einmal nachzurechnen“, appellieren die beiden Abgeordneten an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Im laufenden Gespräch zeigte sich, dass von den teilnehmenden Betriebsinhabern tatsächlich alle November- und Dezemberhilfen erhalten. Andreas Schwarz wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass derzeit in Berlin ein 2 Milliarden schwerer Härtefonds für Betriebe diskutiert werde, die durchs Raster der November-/Dezemberhilfen und Überbrückungshilfen III fallen. „Inwieweit Brauereigaststätten dazu gehören werden, lässt sich aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht sagen.“
Problematisch sei derzeit noch die Antragstellung für die Überbrückungshilfen III über die Steuerberater, bei denen die Regelungen erst langsam ankommen. Hier wünschen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Gesprächs schnellere und direktere Infos aus Berlin. „Es stimmt, die Erstellung des Antragsformulars für die Hilfen hat zu lange gedauert. Da hat sich unser Wirtschaftsministerium nicht mit Ruhm bekleckert“, betont Anette Kramme und ergänzt: „Für Steuerberater hat das Wirtschaftsministerium eine Extra-Hotline eingerichtet, um zur Klärung von Einzelfragen beizutragen. Wichtig ist, zu wissen, dass Steuerberater – genauso wie bei der Steuererklärung – nicht für den Antrag auf Überbrückungshilfe haften.“
Wegen der Prüfung des Kurzarbeitergeldes müsse sich niemand Sorgen machen, so Anette Kramme auf Nachfrage: „Im vergangenen Jahr wurde das Personal zur Bearbeitung der Kurzarbeitergeld-Anträge versechzehnfacht und bereits nach zwei Wochen bekamen die Menschen das erste Geld. Aber dieser riesigen Anzahl ist es geschuldet, dass auch Fehler passiert sind. Nun ist es rückwirkend völlig legitim, zu schauen, wie viele Stunden tatsächlich gearbeitet wurden. Es wird sicher keine Steuerfahndung geben, bei der man auf prozentuale Anteile des Umsatzsteuerverlustes schaut“, beteuerte Kramme.
Abschließend betonte Andreas Schwarz: „Wichtig ist mir heute die Botschaft, dass sich die Betriebsinhaber unbedingt bei mir oder Anette Kramme melden, wenn es bei den Hilfsprogrammen Probleme gibt. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass man scheinbare Probleme bei der Antragsstellung oftmals schnell lösen kann.“