Das historische Musikerhaus in Mistelgau erhält 150.000 Euro Fördermittel aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm IX
Das im Jahr 1837 errichtete Musikerhaus in Mistelgau ist aufgrund seiner kunstvollen Fensterschürzen ein erhaltungswürdiges Kulturdenkmal. Dies hat auch der Haushaltsausschuss des Bundestages anerkannt und stellt für die Sanierung des Musikerhauses insgesamt 150.000 Euro aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm IX bereit. Dies erfuhr die Bayreuther Bundestagsabgeordnete Anette Kramme.
„Ich freue mich sehr, dass die Fördermittel zur Verfügung gestellt werden. Dieses wunderschöne Kleinod muss erhalten bleiben. Zwar kann die Fördersumme nur einen Teil der gesamten Sanierungskosten abdecken, sie trägt aber dazu bei, dieses Projekt voranzutreiben. Großer Dank gilt hier dem Verein „Rettet die Fachwerk- und Sandsteinhäuser“, der das Haus 2018 kaufte und es wieder mit Leben erfüllen möchte“, so die Abgeordnete.
Denkmalschutz und Denkmalpflege sind zwar in erster Linie Aufgaben der Länder, der Erhalt von Kulturdenkmälern ist aber von je her auch ein Schwerpunkt der Kulturpolitik des Bundes. Seit 2007 hat die Kulturstaatsministerin neben den sonstigen Denkmalpflegeprogrammen neun Denkmalschutz-Sonderprogramme mit insgesamt rund 280 Millionen Euro aufgelegt, durch die der Bund dringende Sanierungsarbeiten an bedeutenden Kulturdenkmälern ermöglicht.